Gerichtsurteile Kündigung Wegen Eigenbedarf |
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FAQ: Gerichtsurteile Kündigung wegen Eigenbedarf
Diese FAQ bietet eine allgemeine Übersicht über häufig gestellte Fragen zu Gerichtsurteilen bei Kündigungen wegen Eigenbedarf. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und im Einzelfall eine anwaltliche Beratung erforderlich sein kann.
Muster Gerichtsurteile Kündigung Wegen Eigenbedarf
An das Amtsgericht
Abteilung für Mietrecht
Adresse
Aktenzeichen: [Aktenzeichen des Gerichts]
Kläger: [Name des Vermieters]
Beklagter: [Name des Mieters]
Verhandlungstermin: xx.xx.xxxx
Sachverhalt:
Der Kläger ist Vermieter einer Wohnung in [Adresse der Wohnung]. Der Beklagte ist seit [Datum des Mietbeginns] Mieter dieser Wohnung.
Nachdem der Kläger Eigenbedarf für die genannte Wohnung angemeldet hat, kündigte er dem Beklagten fristgerecht zum [Datum der Kündigung].
Der Beklagte weigert sich, die Wohnung zu räumen und erkennt die Kündigung aufgrund Eigenbedarfs nicht an.
Antrag des Klägers:
Der Kläger beantragt, die Räumung der Wohnung durch den Beklagten zu veranlassen und die Kündigung wegen Eigenbedarfs als rechtens anzuerkennen.
Begründung:
Der Kündigung liegt ein berechtigter Eigenbedarf des Klägers zugrunde. Gemäß §573 Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht ein Anspruch auf Eigenbedarfskündigung, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt.
Die genannte Wohnung dient dem Kläger bisher nicht als Hauptwohnsitz, da er in einer anderen Stadt wohnt. Aufgrund beruflicher Veränderungen und persönlicher Umstände beabsichtigt der Kläger jedoch, seinen Wohnsitz in die genannte Wohnung zu verlegen.
Der Kläger hat die entsprechenden Nachweise für seinen berechtigten Eigenbedarf vorgelegt, einschließlich einer bestätigten Arbeitsstelle in der Nähe der genannten Wohnung und einer schriftlichen Stellungnahme eines Familienangehörigen, der bestätigt, dass er den Kläger in der genannten Wohnung unterstützen wird.
Der Beklagte hat keinen eigenen Eigenbedarf glaubhaft gemacht und kann somit keine berechtigten Gründe gegen die Kündigung des Klägers vorbringen.
Rechtslage:
Gemäß §543 Abs. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.
Gemäß §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt.
Gemäß §573a BGB muss der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung die Interessen des Mieters angemessen berücksichtigen.
Urteil:
Das Gericht erkennt die Kündigung des Klägers wegen Eigenbedarfs als rechtens an und verurteilt den Beklagten zur Räumung der Wohnung bis zum [Datum, das in der Kündigung genannt wurde].
Das Gericht berücksichtigt die Interessen des Beklagten angemessen und gewährt ihm eine angemessene Frist, um eine alternative Unterkunft zu finden.
Kostenentscheidung:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen dieses Urteil kann binnen eines Monats nach Zustellung Berufung eingelegt werden.
Datum und Unterschrift:
Ort, Datum: [Ort, Datum der Urteilsverkündung]
Unterschrift Richter: [Unterschrift des Richters]
Das vorstehende Urteil ist rechtskräftig.
Anmerkungen:
Dieses Musterurteil dient lediglich zur Veranschaulichung und ist nicht rechtlich verbindlich. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.
Vorlage Gerichtsurteile Kündigung wegen Eigenbedarf:
Sehr geehrte/r [Vermieter/in],
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich meine Wohnung in der [Adresse] aufgrund von Eigenbedarf selbst nutzen möchte. Auf Grundlage des § 573 Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist es mir als Vermieter gestattet, Ihnen fristgerecht zu kündigen.
Gemäß zahlreicher Gerichtsurteile ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Hierbei muss ein schutzwürdiges Interesse des Vermieters vorliegen, welches den Interessen des Mieters überwiegt. Der Eigenbedarf als solcher muss zudem rechtlich und tatsächlich gegeben sein.
In Bezug auf den rechtlichen Aspekt beziehe ich mich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom XX.XX.XXXX (Az. XX/XX). In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Vermieter einen berechtigten Eigenbedarf geltend machen kann, wenn er die vermietete Wohnung für sich oder einen engen Familienangehörigen benötigt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Vermieter die Möglichkeit haben muss, die Wohnung tatsächlich zu nutzen. Eine rein theoretische Nutzung reicht nicht aus.
Weiterhin wurde in einem weiteren Urteil (LG XYZ vom XX.XX.XXXX, Az. XX/XX) festgelegt, dass der Vermieter den Eigenbedarf nicht willkürlich geltend machen kann. Es muss zwischen dem Vermieterinteresse und dem Interesse des Mieters abgewogen werden. Die Härtefallregelung kommt hierbei zum Tragen. So darf der Mieter beispielsweise nicht aufgrund von willkürlichem Eigenbedarf von womöglich günstigem Wohnraum verdrängt werden, während für den Vermieter alternative Möglichkeiten bestehen.
Tatsächlich bedeutet Eigenbedarf, dass der Vermieter die Wohnung entweder selbst nutzen möchte oder ein naher Familienangehöriger dort einziehen soll. Unter nahen Familienangehörigen fallen beispielsweise Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister. Der bloße Wunsch nach einem zusätzlichen Wohnraum für Gäste oder für eine mögliche zukünftige Nutzung reicht in der Regel nicht aus.
Neben den genannten Gerichtsurteilen sind weitere Urteile zu beachten. Hierzu gehören unter anderem das BGH-Urteil zum Thema Zusammenschluss mehrerer Wohnungen (BGH vom XX.XX.XXXX, Az. XX/XX) sowie das Urteil zur unzulässigen Eigenbedarfskündigung bei spekulativem Kauf (BGH vom XX.XX.XXXX, Az. XX/XX).
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf einer genauen Prüfung durch einen Fachanwalt für Mietrecht bedarf, um die Zulässigkeit sicherzustellen. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich diesbezüglich juristisch beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]