Frage 1: Kann man die Aok-Mitgliedschaft kündigen, wenn man heiratet?
Ja, man kann die Aok-Mitgliedschaft aufgrund einer Heirat kündigen. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten.
Frage 2: Wie kann ich meine Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat kündigen?
Um Ihre Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat zu kündigen, müssen Sie einen formellen Kündigungsantrag stellen. Dies kann entweder schriftlich per Post oder online über das Aok-Mitgliederportal erfolgen.
Frage 3: Gibt es eine Frist, innerhalb der ich meine Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat kündigen muss?
Ja, es gibt eine Frist für die Kündigung der Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat. Diese beträgt in der Regel zwei Monate, beginnend ab dem Zeitpunkt der Heirat.
Frage 4: Welche Unterlagen werden für die Kündigung der Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat benötigt?
Für die Kündigung der Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat benötigen Sie in der Regel eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Frage 5: Muss ich einen Grund für die Kündigung meiner Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat angeben?
Nein, Sie müssen keinen spezifischen Grund für die Kündigung angeben. Es genügt, dass Sie den Wunsch haben, Ihre Mitgliedschaft aufgrund der Heirat zu beenden.
Frage 6: Kann ich nach der Kündigung meiner Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat zu einer anderen Krankenkasse wechseln?
Ja, nach der Kündigung Ihrer Aok-Mitgliedschaft nach der Heirat können Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Sie sind frei in Ihrer Wahl der Krankenkasse.
Frage 7: Was passiert mit meinen bisherigen Versicherungsleistungen nach der Kündigung meiner Aok-Mitgliedschaft wegen Heirat?
Nach der Kündigung Ihrer Aok-Mitgliedschaft wegen Heirat verlieren Sie Ihre bisherigen Versicherungsleistungen. Sie müssen sich bei Ihrer neuen Krankenkasse neu anmelden und erhalten dann deren Leistungen.
Frage 8: Kann mein Ehepartner mich über seine Krankenkasse mitversichern?
Ja, Ihr Ehepartner kann Sie über seine Krankenkasse mitversichern, sofern er Mitglied einer anderen Krankenkasse ist. Sie müssen hierfür einen separaten Antrag stellen.
Frage 9: Kann ich meine Aok-Mitgliedschaft auch vor der Heirat kündigen?
Ja, Sie können Ihre Aok-Mitgliedschaft auch vor der Heirat kündigen. Hier gelten jedoch andere Kündigungsregeln und -fristen.
Frage 10: Gibt es Kosten oder Gebühren für die Kündigung meiner Aok-Mitgliedschaft wegen Heirat?
Nein, für die Kündigung Ihrer Aok-Mitgliedschaft wegen Heirat fallen in der Regel keine Kosten oder Gebühren an.
Wir hoffen, dass diese FAQs Ihnen bei Ihrem Vorhaben, Ihre Aok-Mitgliedschaft wegen Heirat zu kündigen, helfen konnten. Sollten noch weitere Fragen offen sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der AOK aufgrund meiner bevorstehenden Heirat. Meine Kontaktdaten lauten wie folgt:
Vorname:
Max
Nachname:
Mustermann
Versichertennummer:
123456789
Adresse:
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Die Hochzeit ist am 01. Januar 2023 geplant. Ab diesem Datum werde ich über die Familienversicherung meines Ehepartners versichert sein und somit nicht mehr bei der AOK versichert sein müssen.
Bitte bestätigen Sie schriftlich den Erhalt meiner Kündigung sowie das genaue Ende meiner Mitgliedschaft bei der AOK. Ein entsprechendes Schreiben können Sie an die oben genannte Adresse senden oder per E-Mail an meine E-Mail-Adresse [email protected].
Für den Fall, dass noch offene Rechnungen oder sonstige Angelegenheiten zu klären sind, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich in diesem Fall rechtzeitig.
Ich bedanke mich für die bisherige Betreuung und die Leistungen der AOK. Mit freundlichen Grüßen,
Adresse der Krankenkasse: [Adresse der Krankenkasse]
Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer]
Kündigung wegen Heirat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der Aok aufgrund meiner bevorstehenden Heirat.
Mein neuer Ehepartner ist ebenfalls bei einer anderen Krankenkasse versichert. Aus diesem Grund möchte ich die Mitgliedschaft bei der Aok beenden und mich bei der Krankenkasse meines Ehepartners versichern lassen.