Frage 1: Muss ich meine Aok-Mitgliedschaft kündigen, wenn ich ins Ausland gehe?
Ja, wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, sollten Sie Ihre Aok-Mitgliedschaft kündigen, da Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben.
Frage 2: Wie kündige ich meine Aok-Mitgliedschaft?
Sie können Ihre Aok-Mitgliedschaft schriftlich per Brief oder E-Mail kündigen. Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Versichertennummer und das Datum an, ab dem die Kündigung wirksam sein soll.
Frage 3: Gibt es eine Kündigungsfrist?
Ja, die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Beachten Sie jedoch die spezifischen Bedingungen in Ihrem Vertrag oder wenden Sie sich direkt an die Aok.
Frage 4: Was passiert mit meinem Versicherungsschutz im Ausland?
Ihr Versicherungsschutz bei der Aok endet, wenn Sie ins Ausland gehen. Überlegen Sie, ob Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen möchten, um im Notfall abgesichert zu sein.
Frage 5: Kann ich meine Aok-Mitgliedschaft vorübergehend aussetzen?
Nein, eine vorübergehende Aussetzung der Aok-Mitgliedschaft ist nicht möglich. Sie müssen Ihre Mitgliedschaft kündigen und sich bei Rückkehr nach Deutschland erneut anmelden.
Frage 6: Wie kann ich meine Kündigung nachweisen?
Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung zu versenden. So haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung bei der Aok eingegangen ist.
Frage 7: Muss ich Kündigungsgründe angeben?
Nein, in der Regel müssen Sie keine Kündigungsgründe angeben. Es genügt, wenn Sie Ihre Kündigung schriftlich einreichen und das Kündigungsdatum angeben.
Frage 8: Kann ich meine Aok-Mitgliedschaft nach meiner Rückkehr reaktivieren?
Ja, nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie Ihre Aok-Mitgliedschaft wieder aktivieren. Setzen Sie sich dazu mit der Aok in Verbindung und klären Sie die Details.
Frage 9: Muss ich bei der Kündigung meiner Aok-Mitgliedschaft etwas beachten?
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kündigung rechtzeitig einreichen und alle erforderlichen Informationen angeben. Überprüfen Sie auch, ob Sie noch offene Forderungen bei der Aok haben und klären Sie diese vor der Kündigung.
Frage 10: Gibt es eine Möglichkeit, meine Aok-Mitgliedschaft ruhen zu lassen?
Nein, die Aok bietet keine Möglichkeit an, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Sie müssen entweder Ihre Mitgliedschaft kündigen oder sie aktiv halten.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zur Kündigung bei der Aok wegen eines Auslandsaufenthalts beantworten konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Aok oder lesen Sie die spezifischen Bedingungen in Ihrem Vertrag.
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der AOK zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Grund für meine Kündigung ist ein geplanter Umzug ins Ausland.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum, ab dem meine Mitgliedschaft beendet ist.
Um Ihnen die Bearbeitung zu erleichtern, habe ich im Folgenden noch einmal meine persönlichen Daten zusammengefasst:
Name: [Vorname] [Nachname]
Versichertennummer: [Versichertennummer]
Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Telefonnummer: [Telefonnummer]
E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]
Ich bitte Sie, sämtliche Leistungen und Mitgliederunterlagen ab dem Beendigungsdatum meiner Mitgliedschaft zu beenden und mir keine weiteren Schreiben zuzusenden.
Vielen Dank für die bisherige Betreuung und Unterstützung. Ich bedauere es, die AOK zu verlassen, bin jedoch aufgrund des Umzugs ins Ausland dazu gezwungen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich befinde mich ab dem [Datum] im Ausland und werde voraussichtlich für [Dauer des Auslandsaufenthalts] dort bleiben.
Aufgrund der geographischen Entfernung ist es mir nicht möglich, die Leistungen der Aok in Anspruch zu nehmen. Daher bitte ich um eine fristgemäße Kündigung meines Vertrags.
Bitte bestätigen Sie schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das Ende meines Versicherungsschutzes. Zudem bitte ich um Mitteilung, ob ich noch offene Beiträge begleichen muss.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.