Öffnen – Kündigung Wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft

Vorlage und Muster für Kündigung Wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


Vorlage Kündigung Wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft

Sehr geehrte Mieter,

hiermit kündige ich Ihnen fristgerecht und ausdrücklich wegen Eigenbedarfs die Wohnung in der gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Als Begründung für die Eigenbedarfskündigung möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Wohnung für mich und meine Partnerin nutzen möchten. Unsere Familie wird in nächster Zeit vergrößert und wir benötigen daher eine größere Wohnfläche.

Ich bitte Sie um Verständnis für diese Entscheidung und hoffe, dass Sie rechtzeitig eine neue Wohnung finden werden. Ich versichere Ihnen, dass ich Ihnen beim Auszug behilflich sein werde und bei der Wohnungsbesichtigung potentieller Nachmieter unterstütze.

Die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 573c Abs. 1 BGB drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung wird daher zum wirksam.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren können. Ich bitte Sie, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, entsprechend den Regelungen des Mietvertrags.

Falls Sie Fragen zur Kündigung oder zum Auszug haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer oder per E-Mail unter .

Nochmals bedanke ich mich für die bisherige Zusammenarbeit und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Muster und Vorlage für Kündigung Wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


Mehr Muster und Vorlage für Kündigung Wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft


Muster Kündigung Wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft

Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs

Sehr geehrte(r) [Name des Mieters],

wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass wir Ihr Mietverhältnis fristgerecht gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen. Der Grund für diese Kündigung ist Eigenbedarf in unserer Wohngemeinschaft.

I. Begründung des Eigenbedarfs

Wir haben uns dazu entschieden, die Wohnung, in der Sie derzeit als Mieter/in wohnen, für unsere eigene Nutzung zu benötigen. Aktuell besteht bei uns in der Wohngemeinschaft ein erhöhter Bedarf an Wohnraum, da sich unsere berufliche und/oder familiäre Situation geändert hat.

II. Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs

Nach § 573 Abs. 2 BGB ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der/die Vermieter/in benötigt die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines/ihrer Haushalts
  2. Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen
  3. Der/die Vermieter/in hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses

Da alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sehen wir uns gezwungen, das Mietverhältnis zu beenden.

III. Kündigungsfristen

Gemäß § 573c Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für uns als Vermieter drei Monate zum Monatsende. Ihre Kündigung wird daher zum [Datum] wirksam.

IV. Rechte und Pflichten nach der Kündigung

Nach Erhalt dieser Kündigung sind Sie verpflichtet, die Wohnung fristgerecht zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Falls Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

V. Widerspruchsmöglichkeiten

Sollten Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten nach Erhalt der Kündigung Widerspruch einzulegen.

VI. Schlusswort

Wir bedauern sehr, dass wir zu diesem Schritt gezwungen sind und hoffen, dass Sie eine angemessene Alternative für Ihre Wohnsituation finden werden. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

 


Kündigung Wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft
PDF – WORD Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.98
Ergebnisse – 1265

FAQ Kündigung wegen Eigenbedarf Wohngemeinschaft

1. Was ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf?
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf handelt es sich um eine Kündigung, die von einem Vermieter ausgesprochen wird, wenn er die vermietete Wohnung für sich selbst oder eine nahe stehende Person benötigt. In einer Wohngemeinschaft kann ein Mitbewohner, der Hauptmieter ist, unter bestimmten Umständen eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen.
2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft erfüllt sein?
Um eine Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft auszusprechen, muss der Hauptmieter einen berechtigten Eigenbedarf nachweisen können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Hauptmieter selbst in die Wohnung einziehen möchte oder wenn er Platz für ein Familienmitglied oder einen Partner benötigt. Der Eigenbedarf muss in der Regel plausibel und nachvollziehbar sein.
3. Wie lange beträgt die Kündigungsfrist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft?
Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Stadt. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist jedoch drei Monate.
4. Kann ein Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft, der nicht Hauptmieter ist, eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen?
Nein, in der Regel kann nur der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen. Wenn ein Mitbewohner den Wunsch hat auszuziehen, kann er jedoch eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Vorgaben vornehmen.
5. Wie kann man als Hauptmieter einer Wohngemeinschaft den Eigenbedarf nachweisen?
Um den Eigenbedarf als Hauptmieter einer Wohngemeinschaft nachzuweisen, sollten entsprechende Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. Das kann zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, ein Miet- oder Kaufvertrag für eine eigene Wohnung oder ein ärztliches Attest sein, wenn ein spezieller Wohnraumbedarf aufgrund gesundheitlicher Gründe besteht.
6. Gibt es Ausnahmen und Härtefälle bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft?
Ja, in bestimmten Ausnahmefällen kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft aufgrund von Härtegründen und sozialen Härtefällen abgewendet werden. Dafür müssen jedoch besondere Umstände vorliegen, die eine weitere Wohnraumnutzung unzumutbar machen.
7. Was kann ein Mitbewohner tun, wenn er von einer Kündigung wegen Eigenbedarf betroffen ist?
Wenn ein Mitbewohner einer Wohngemeinschaft von einer Kündigung wegen Eigenbedarf betroffen ist, kann er zunächst prüfen, ob die Kündigung formal korrekt und rechtens ist. Es ist ratsam, sich professionelle Unterstützung von einem Anwalt für Mietrecht einzuholen.
8. Kann ein Mitbewohner einer Wohngemeinschaft, der von einer Kündigung wegen Eigenbedarf betroffen ist, eine Entschädigung verlangen?
Unter bestimmten Umständen kann ein Mitbewohner einer Wohngemeinschaft, der von einer Kündigung wegen Eigenbedarf betroffen ist, eine Entschädigung verlangen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kündigung unzulässig oder unwirksam ist oder wenn dem Mieter ein großer Schaden entsteht.
9. Wie kann man sich als Mitbewohner einer Wohngemeinschaft gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wegen Eigenbedarf wehren?
Als Mitbewohner einer Wohngemeinschaft kann man sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wegen Eigenbedarf durch rechtliche Schritte wehren. Es ist ratsam, sich professionelle Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht zu suchen und die eigenen Rechte und Interessen zu vertreten.
10. Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft wirksam wird?
Die Dauer bis zur Wirksamkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarf in einer Wohngemeinschaft ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel beträgt die Frist drei Monate, in denen der Mieter noch in der Wohnung bleiben kann, bis er ausziehen muss.